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CONTAINERPARK

Europa

Seecontainer mit Lieferung in die Schweiz

Eine Straßenlieferung über eine Zollgrenze: Ausfuhranmeldung auf EU-Seite, Einfuhranmeldung und Einfuhrsteuer auf Schweizer Seite, Schweizer Lkw-Regeln bis zum Aufstellort.

  • Neu & gebraucht
  • Einzelstücke & Posten
  • Lieferung per Lkw
  • Preis frei Lieferadresse
Ein Schwerlaststapler hebt einen Seecontainer auf einem Depot, dahinter Containerreihen

Die Schweiz ist das einzige Ziel in dieser Gruppe außerhalb der EU-Zollunion. Ein Container, der dorthin geliefert wird, ist eine Ausfuhr aus der EU und eine Einfuhr in die Schweiz — mit je einer Zollanmeldung auf beiden Seiten der Grenze und Schweizer Einfuhrsteuer bei der Einfuhr. Zoll fällt auf den Container selbst nicht an: Die Schweiz hat ihre Industriezölle zum 1. Januar 2024 aufgehoben.

Die Verkehrsregeln sind strenger als in den Nachbarländern. Schwere Güterfahrzeuge dürfen nachts und sonntags nicht fahren, auf jeden in der Schweiz gefahrenen Kilometer wird die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe fällig, und ein in der EU zugelassener Lkw darf keine Güter zwischen zwei Schweizer Adressen befördern.

Zoll auf beiden Seiten der Grenze

  • EU-Seite — der Verkauf ist eine Ausfuhr. In der EU wird eine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben (in Deutschland über ATLAS-Ausfuhr); der elektronische Ausgangsvermerk ist der Nachweis, mit dem der Container ohne deutsche Umsatzsteuer fakturiert werden kann
  • Schweizer Seite — eine Einfuhrzollanmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Für die meisten Importeure ist das 2026 weiterhin e-dec Import: Das neue System Passar läuft für Ausfuhr und Durchfuhr bereits, für die Einfuhr erst im Pilotbetrieb. Die letzte Einfuhranmeldung über e-dec ist am 30. September 2027 möglich
  • Zoll — auf den Container keiner. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst die Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs; Container fallen unter die Position 8609 in Kapitel 86. Die Zollanmeldung mit Tarifnummer und Gewicht bleibt trotzdem Pflicht
  • Ursprungsnachweis — eine EUR.1 oder Ursprungserklärung ist als Vorbeleg nicht mehr nötig, wenn die Ware in der Schweiz verbleibt

Einfuhrsteuer auf den Lieferwert

Die Einfuhrsteuer beträgt 8,1 % (Normalsatz) und wird auf den Kaufpreis zuzüglich aller Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz berechnet — Transport, Versicherung und Zollabwicklung eingeschlossen. Ein Angebot frei Lieferadresse ist damit praktisch auch die Grundlage der Einfuhrsteuer. Mehrwertsteuerpflichtige Schweizer Unternehmen können die bezahlte Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen.

Geben Sie in der Anfrage an, wer als Importeur auftritt und wer die Schweizer Verzollung übernimmt: Ihr eigener Spediteur oder eine zusammen mit der Lieferung organisierte Verzollung. Nennen Sie die MWST-Nummer in Schweizer Schreibweise, CHE-123.456.789 MWST. Wenn Sie regelmäßig importieren, prüfen Sie Ihr ZAZ-Konto — es wird mit Passar durch eine Geschäftspartner-ID (GP-ID) aus dem ePortal des Bundes abgelöst.

Schweizer Verkehrsregeln für die Lieferung

  • Nacht- und Sonntagsfahrverbot — schwere Güterfahrzeuge über 3,5 t dürfen von 22 bis 5 Uhr nicht fahren, ebenso an Sonntagen sowie an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und 26. Dezember — außer in Kantonen, in denen der Feiertag nicht gilt
  • Gewichte und Maße — 40 t Gesamtgewicht, 44 t für Container im kombinierten Verkehr von oder zu einer Schweizer Umladestation der Bahn oder einem Schweizer Hafen; 4 m Höhe, 2,55 m Breite, Sattelmotorfahrzeuge höchstens 16,50 m
  • Schwerverkehrsabgabe (LSVA) — fällig für Schweizer und ausländische Güterfahrzeuge über 3,5 t auf jeden in der Schweiz gefahrenen Kilometer, nach Gewicht und Emissionsstufe. Sie ist Teil der Transportkosten im Angebot frei Lieferadresse, kein Aufschlag an der Grenze
  • Keine Kabotage — ein in der EU zugelassener Lkw darf keine Güter zwischen zwei Orten in der Schweiz befördern; seit 1. Mai 2025 dürfen Schweizer Unternehmen einen solchen Auftrag auch nicht vergeben

Kühlcontainer und Aufstellung in der Schweiz

Ein Kühlcontainer wird wie jeder andere Container angemeldet und besteuert — kein Zoll, Einfuhrsteuer auf den Lieferwert. Zwischen einer Einheit mit funktionsfähigem Aggregat und einer NOR-Einheit liegt jedoch ein erheblicher Preisunterschied, und nach dem angemeldeten Wert richtet sich die Steuer. Legen Sie vor dem Angebot fest, was Sie brauchen, und klären Sie für eine funktionsfähige Einheit den Drehstromanschluss am Standort.

Soll der Container dauerhaft stehen: Nach dem Raumplanungsgesetz des Bundes dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet werden, das Verfahren regelt der Kanton. Ob ein aufgestellter Container darunter fällt, wird vor Ort entschieden — fragen Sie bei der Gemeinde nach, bevor er geliefert wird.

So entsteht der Preis frei Lieferadresse

Container und Transport werden als eine Bewegung kalkuliert – ausgehend von dem Ort, an dem die Einheit am Ende stehen soll.

  1. Lieferort

    Postleitzahl und Spezifikation. Keine andere Angabe beeinflusst den Preis so stark wie die Postleitzahl.

  2. Abgangsdepot

    Ausgewählt nach dem niedrigsten Preis frei Lieferadresse, nicht nach dem niedrigsten Depotpreis.

  3. Fahrzeug

    Richtet sich danach, was der Aufstellort tatsächlich zulässt.

    • Kipp-Lkw bei ausreichend Auslauf
    • Kran-Lkw, wenn der Platz fehlt
    • Seitenlader bei enger Zufahrt
    • Selbstabholung ab Depot
  4. Angebot

    Ein Gesamtpreis frei Lieferadresse, mit klar benannten Leistungen und Ausschlüssen.

Der billigste Container ist selten der günstigste frei Lieferadresse

Eine preiswertere Einheit aus einem weiter entfernten Depot kostet nach dem Straßentransport oft mehr. Deshalb wählen wir das Depot passend zu Ihrer Adresse und kalkulieren standardmäßig frei Lieferadresse statt ab Depot.

Schweiz: gängige Containertypen

  • 20-Fuß-Container

    20-Fuß-Container

    ca. 33,2 m³

    Der Standard-ISO-Container mit 6,06 m Außenlänge: 33,2 m³ Volumen, bis zu 28 t Zuladung — weltweit die am leichtesten transportierbare Größe.

  • 40-Fuß-Container

    40-Fuß-Container

    ca. 67,7 m³

    Doppelte Länge des 20-Fuß-Containers bei doppeltem Volumen und geringfügig geringerer Zuladung: 12,19 m, 67,7 m³, 26,7 t.

  • 40-Fuß-High-Cube-Container

    40-Fuß-High-Cube-Container

    ca. 76,4 m³

    Der weltweit meistgehandelte Container: 12,19 m Länge, 2 698 mm Innenhöhe, 76,4 m³ — Standardwahl für Volumenfracht und Umbauten.

  • Spezialcontainer

    Kühlcontainer, Open Top, Open Side, Double Door, Flat Rack und Tankcontainer – kalkuliert nach Ihrem konkreten Bedarf.

    Spezialtypen

Neu oder gebraucht

Entscheidend ist, was der Container nach der Ankunft leisten muss.

  • Neu / One-Trip

    • Die Optik zählt
    • Langfristige Nutzung
    • Umbau oder Modifikation
    • Junges Baujahr gewünscht
    Neue Container ansehen

Vier Punkte, die vor der Anlieferung geklärt sein müssen

Die letzten hundert Meter bestimmen das Fahrzeug – und das Fahrzeug einen spürbaren Teil des Preises.

  • Zufahrt

    Erreicht ein Sattelzug den Stellplatz? Tor- und Straßenbreite sowie Gewichts- oder Höhenbeschränkungen auf dem Weg.

  • Platz

    Ein Kipp-Lkw braucht hinter sich etwa noch einmal die eigene Länge, damit der Container abgleiten kann.

  • Abladen

    Abkippen, Kran-Lkw oder eigenes Hebegerät vor Ort – die größte einzelne Variable im Preis.

  • Untergrund

    Eben, fest und tragfähig für die Eckpunktlasten. Weicher oder abschüssiger Boden macht aus einer Lieferung eine Fehlanfahrt.

Ratgeber Containerlieferung

Was wir für ein Angebot brauchen

Was noch offen ist, kann als vorläufig markiert werden – eine grobe Stückzahl hilft mehr als ein leeres Feld.

Container

  • 20 Fuß, 40 Fuß, High Cube oder Spezialtyp
  • Neu / One-Trip oder gebraucht

Stückzahl

  • Einzelstück, mehrere oder Projektbedarf

Lieferort

  • Land
  • Postleitzahl

Abladen

  • Sie laden selbst ab
  • Kran-Lkw
  • Seitenlader
  • Noch unklar

Kaufmännisches

  • Firmenname
  • USt-IdNr. bei innergemeinschaftlicher Lieferung
  • Spätester Liefertermin
Preis frei Lieferadresse anfragen

Häufige Fragen

Fällt auf einen Seecontainer bei der Einfuhr in die Schweiz Zoll an?
Nein. Die Schweiz hat die Zölle auf Industrieprodukte — Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, dazu gehören Container — zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Eine Einfuhrzollanmeldung ist trotzdem nötig, und die Einfuhrsteuer von 8,1 % wird fällig.
Wird die Einfuhr in e-dec oder in Passar angemeldet?
2026 melden die meisten Unternehmen Einfuhren weiterhin in e-dec Import an. Passar deckt Ausfuhr und Durchfuhr ab, das Einfuhrmodul läuft im Pilotbetrieb. Die letzte Einfuhranmeldung über e-dec ist am 30. September 2027 möglich, danach nur noch über Passar.
Wie wird die Einfuhrsteuer auf einen Container berechnet?
Mit 8,1 % auf den Kaufpreis zuzüglich aller Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz, einschließlich Transport und Verzollung. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können sie als Vorsteuer abziehen.
Brauche ich eine EUR.1 oder einen Ursprungsnachweis?
Für die Verzollung nicht, wenn der Container in der Schweiz bleibt: Seit der Aufhebung der Industriezölle ist für solche Waren kein präferenzieller Ursprungsnachweis als Vorbeleg nötig. Relevant wird er nur, wenn Waren präferenziell in ein Freihandelspartnerland weiter ausgeführt werden sollen.
Kann ein Container in der Schweiz sonntags oder nachts geliefert werden?
Nein. Güterfahrzeuge über 3,5 t dürfen zwischen 22 und 5 Uhr sowie an Sonntagen und den in den Verkehrsregeln des Bundes aufgeführten Feiertagen nicht fahren. Planen Sie eine Lieferung unter der Woche und rechnen Sie den Grenzübertritt in die Uhrzeit ein.
Kann ich einen Kühlcontainer mit Lieferung in die Schweiz kaufen?
Ja, angeboten nach Ihrem Bedarf — als funktionsfähiger Kühlcontainer oder als NOR-Einheit zur isolierten Lagerung. Die Zollbehandlung entspricht der eines Trockencontainers; anders sind nur der Wert, auf den die Einfuhrsteuer berechnet wird, und der Strombedarf am Standort.
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