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Nur mit einem Preis frei Lieferadresse lässt sich ein Container verlässlich einplanen, denn nur er enthält den Weg bis zu Ihnen. Genau hier entstehen aber auch die Überraschungen: Wartezeit, von der niemand sprach, ein Kran, den niemand angefragt hat, Mehrwertsteuer, die nicht im Betrag stand, oder Hafenkosten, die nach dem Incoterm beim Käufer liegen.
Dieser Ratgeber zerlegt den Lieferpreis Position für Position und zeigt am Ende zwei Beispielrechnungen, die den Aufbau eines vollständigen Angebots ohne erfundene Beträge darstellen. Was den Preis des Containers selbst bestimmt, erklärt Seecontainer-Preise.
Die Positionen eines Lieferpreises
- Der Container — Größe, Bauart, Zustandsklasse und das Depot, aus dem er kommt
- Straßentransport — Fahrzeug, Hin- und Rückfahrt, Arbeitszeit des Fahrers
- Entladung — Abkippen, Heben mit dem Kran oder Absetzen mit dem Seitenlader
- Kosten am Liefertag — Wartezeit über die enthaltene Zeit hinaus oder eine Fehlanfahrt
- Stellplatz — Auflagerpunkte, Fundament, Genehmigungen; in der Regel Sache des Käufers
- Steuern — deutsche Umsatzsteuer, innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr
- Exportkosten — Terminal, Dokumente und Fracht, aufgeteilt nach dem Incoterm
Straßentransport: wofür der Spediteur bezahlt wird
Containertransport wird als Einsatz von Fahrzeug und Fahrer kalkuliert, nicht als Kilometersatz mal Strecke — deshalb führt die Rechnung „Kosten pro km“ selten zu einer brauchbaren Zahl. Das Fahrzeug wird im Depot beladen, fährt zu Ihnen, lädt ab und fährt zurück, meist leer, und diese gesamte Zeit wird bezahlt. Wer Containertransportkosten verstehen oder grob berechnen will, denkt in vier Bausteinen:
- Fixkosten — Verladung im Depot, Entladung vor Ort, Abwicklung. Sie schrumpfen bei kurzen Strecken nicht; Lieferungen in der Nähe kosten pro Kilometer deshalb mehr als weite.
- Strecke, hin und zurück — mit Kraftstoff und Maut; in Deutschland ist für Güterkraftfahrzeuge auf Autobahnen und Bundesstraßen die Lkw-Maut fällig.
- Zeit — Lenkzeiten, Lieferzeitfenster in Innenstädten und die im Preis enthaltene Zeit vor Ort.
- Fahrzeugaufschlag — Kran-Lkw und Seitenlader sind teurer im Betrieb als ein Kipp-Lkw und müssen früher gebucht werden.
Fahrzeugtyp: Kipp-Lkw, Kran-Lkw oder Seitenlader
Das Grundstück bestimmt das Entladeverfahren, und das Verfahren ist oft eine größere Stellschraube als die Entfernung. Die Zufahrtsanforderungen stehen im Ratgeber Containerlieferung; kostenseitig gilt:
- Kipp-Lkw — die Ladefläche wird angekippt, der Container gleitet nach hinten ab. Meist am günstigsten, braucht aber eine lange, gerade, befestigte Zufahrt: rund 25 m bei 20 Fuß, etwa 30 m bei 40 Fuß.
- Kran-Lkw (Ladekran) — steht neben der Endposition und hebt die Einheit an ihren Platz. Teurer, und der Preis folgt dem Hub: Ein 40-Fuß-High-Cube mit rund 3 950 kg, mit großer Ausladung über einen Zaun gesetzt, braucht einen weit stärkeren Kran als ein 20-Fuß-Container mit rund 2 250 kg direkt neben dem Fahrzeug.
- Seitenlader — setzt den Container neben dem Auflieger ab; braucht Breite entlang des ganzen Fahrzeugs statt Auslauf dahinter.
- Nur Chassis — Ihr eigener Kran, Reachstacker oder Stapler mit ausreichender Tragfähigkeit hebt die Einheit ab. Günstigerer Transport; Hub und Bediener liegen in Ihrer Verantwortung.
- Selbstabholung ab Depot — Sie schicken ein geeignetes Fahrzeug; am günstigsten, wenn Sie eines haben, das Transportrisiko liegt dann bei Ihnen.
Route, Wartezeit und Fehlanfahrt
Das Depot bestimmt die Strecke, und das nächstgelegene ist nicht immer die günstigste Quelle frei Lieferadresse. Auch die Route zählt: Brücken mit Gewichtsbeschränkung, niedrige Unterführungen, enge Ortsdurchfahrten und Lieferzeitfenster in Innenstädten können Umwege oder ein anderes Fahrzeug erzwingen — nennen Sie in der Anfrage, was Sie über die Zufahrtsstraße wissen. Für grenzüberschreitende Lieferungen siehe Lieferung in Europa, im Inland Lieferung in Deutschland.
Ein Lieferpreis enthält eine bestimmte Zeit vor Ort. Wartet das Fahrzeug länger — Stellplatz nicht vorbereitet, Tor verschlossen, niemand zum Einweisen —, wird Wartezeit berechnet; fragen Sie vorher, wie viel Zeit enthalten ist und wie mehr abgerechnet wird. Teurer ist eine Fehlanfahrt: Kann das Fahrzeug den Stellplatz nicht erreichen oder nicht abladen, wird die Fahrt berechnet und ein zweiter Versuch erneut. Die häufigsten Ursachen sind weicher Untergrund, Freileitungen und Äste, parkende Autos und enge Kurven. Eine ehrliche Beschreibung der Zufahrt in der Angebotsanfrage ist die günstigste Versicherung dagegen.
Stellplatz und Genehmigungen
Der Stellplatz ist in der Regel Sache des Käufers und nicht Teil des Lieferpreises. Ein Container braucht mindestens vier ebene Auflagerpunkte unter den Eckbeschlägen; bei dauerhafter Aufstellung können Schotterbett, Betonplatten oder Streifenfundamente nötig sein — siehe Container-Fundament und Container abladen. Muss das Fahrzeug zum Abladen auf einer öffentlichen Straße stehen, kann die zuständige Behörde eine Genehmigung oder verkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen. Und ein dauerhaft aufgestellter Container kann je nach Bundesland, Nutzung und Dauer eine Baugenehmigung erfordern — siehe Baugenehmigung für Container.
Umsatzsteuer: Inland, EU und Ausfuhr
Inland. Der Regelsteuersatz beträgt 19 % (§ 12 UStG). Angebote für Geschäftskunden sind meist netto; wer Verbrauchern Waren anbietet, muss den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer nennen (§ 3 PAngV).
Unternehmen in anderen EU-Staaten. Gelangt der Container an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat, das eine dort erteilte gültige USt-IdNr. verwendet, ist die Lieferung eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG); der Käufer versteuert den Erwerb in seinem Land. Die Rechnung muss die USt-IdNr. beider Parteien enthalten (§ 14a Abs. 3 UStG). Umgangssprachlich heißt das oft „Reverse-Charge“; streng genommen betrifft die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers grenzüberschreitende Dienstleistungen wie einen gesondert berechneten Transport, während die Warenlieferung selbst steuerfrei ist. Praktisch gilt: USt-IdNr. schon mit der Anfrage angeben, denn sie verändert das Angebot.
Privatkunden und Ausfuhr. Privatkunden in anderen EU-Staaten zahlen Umsatzsteuer; welcher Satz gilt, hängt von der Abwicklung ab. Ausfuhren in Drittländer sind steuerfrei, die Befreiung muss aber nachgewiesen werden — im elektronischen Ausfuhrverfahren durch den Ausgangsvermerk der Ausfuhrzollstelle (§ 9 UStDV). Das ist keine Steuerberatung; klären Sie Ihren Fall mit Ihren eigenen Beratern.
Export: wo der Incoterm die Grenze zieht
Beim Überseeversand endet der Preis an einem Punkt, den ein Incoterm festlegt; alles danach trägt der Käufer. Nach Hinweis der Internationalen Handelskammer (ICC) zu den Incoterms® 2020 passen für Containerware, die üblicherweise am Terminal übergeben und nicht vom Verkäufer an Bord verladen wird, FCA, CPT oder CIP; FOB, CFR und CIF sind Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport mit Lieferung an Bord (ICC Academy). Die älteren Klauseln tauchen in Containerangeboten trotzdem auf — das bedeuten sie:
- FCA (Free Carrier, frei Frachtführer) — Übergabe an den Frachtführer am benannten Ort: auf dem Gelände des Verkäufers verladen auf das abholende Fahrzeug, an einem anderen Ort wie einem Terminal entladebereit. Die Gefahr geht mit der Übergabe über.
- CPT (Carriage Paid To, frachtfrei) — der Verkäufer zahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungsort, die Gefahr geht aber mit der Übergabe an den Frachtführer über.
- CIP (Carriage and Insurance Paid To, frachtfrei versichert) — wie CPT, zusätzlich Transportversicherung durch den Verkäufer mit der höheren Deckung nach Institute Cargo Clauses (A).
- FOB (Free on Board, frei an Bord) — Lieferung an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im Verschiffungshafen; dort geht die Gefahr über.
- CFR und CIF (Kosten und Fracht; Kosten, Versicherung und Fracht) — der Verkäufer zahlt die Seefracht bis zum Bestimmungshafen, die Gefahr geht aber über, sobald die Ware im Verschiffungshafen an Bord ist; bei CIF versichert der Verkäufer zusätzlich, mit Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses (C), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Exportkosten, die Sie prüfen sollten
Unabhängig von der Klausel: Prüfen Sie, welche dieser Kosten im Preis enthalten sind. Wird der Container selbst als Ihr Equipment verschifft, siehe SOC-Container; zum Kauf direkt im Hafen Container im Hafen kaufen.
- Vorlauf zum Exportterminal sowie eventuelle Depot- oder Torgebühren
- Terminal Handling Charges (THC) im Ladehafen — und im Löschhafen, wo zu klären ist, wer sie trägt
- Ausfuhranmeldung und zugehörige Dokumente
- Konnossement (Bill of Lading) oder Gebühren für andere Transportdokumente
- Seefracht und die zugehörigen Zuschläge
- Transportversicherung — bei CIP und CIF enthalten, sonst selbst abzuschließen
- Einfuhrabfertigung, Zölle und Steuern sowie Weitertransport ab Bestimmungshafen
Beispielrechnung 1: Lieferung an ein Unternehmen in Deutschland
Ein Beispiel ohne Beträge — es geht um den Aufbau. Ein Betrieb in Bayern braucht einen gebrauchten 40-Fuß-High-Cube als Lager neben der Werkstatt, wo es keinen geraden Auslauf gibt; ein Kran-Lkw ist also nötig.
- Position 1 — Container: 40 Fuß High Cube, wind- und wasserdicht, aus einem benannten Depot; CSC-Status angegeben, für die Lagerung aber nicht nötig
- Position 2 — Transport: Depot bis Postleitzahl der Lieferadresse per Kran-Lkw, Lieferfenster angegeben
- Position 3 — Entladung: Absetzen per Kran auf die vier Auflagerpunkte des Käufers, enthaltene Zeit vor Ort angegeben
- Position 4 — Ausgeschlossen und ausdrücklich genannt: Auflagerpunkte, eventuelle Genehmigung zur Straßennutzung, zusätzliche Wartezeit, Fehlanfahrt bei abweichender Zufahrt
- Zwischensumme netto, Umsatzsteuer 19 % (Inlandslieferung), Gesamtbetrag brutto — mit Gültigkeitsdatum und Zahlungsbedingungen
Beispielrechnung 2: Export nach Übersee
Wieder ohne Beträge: ein One-Trip-20-Fuß-Container für einen Käufer in Westafrika, angeboten CPT benannter Bestimmungshafen. Siehe Afrika und weltweite Lieferung.
- Verkäufer: 20-Fuß-One-Trip-Container mit gültiger CSC-Plakette; Vorlauf zum Exportterminal; THC im Ladehafen, Ausfuhranmeldung und Transportdokument; Transport bis zum benannten Hafen, Zuschläge ausgewiesen
- Preisbasis: CPT benannter Hafen, Incoterms® 2020, Gefahrübergang mit Übergabe an den Frachtführer; als Ausfuhr ohne deutsche Umsatzsteuer, vorbehaltlich Ausfuhrnachweis
- Käufer: Transportversicherung, die CPT nicht einschließt (CIP würde sie enthalten); Kosten im Löschhafen, Einfuhrabfertigung, Zölle, Steuern und Weitertransport, sofern der Frachtvertrag nichts anderes regelt