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Das Gewicht eines Containers wird mit drei Werten angegeben, die auf der CSC-Plakette und an der Tür jeder Einheit stehen. Das Leergewicht (Tara) ist das Eigengewicht des leeren Containers. Die zulässige Gesamtmasse (Max. Gross) ist das Höchstgewicht des beladenen Containers. Die Zuladung (Payload) ist die Differenz — so viel Ladung darf hinein.
Wer diese Werte verwechselt, steht im schlimmsten Fall mit einem Container am Terminal, der nicht gehoben werden darf. Diese Seite nennt die Werte je Größe und zeigt, welche Grenze in der Praxis zuerst greift.
Wie viel wiegt ein leerer Container?
Das sind Nennwerte aktueller Produktion. Je nach Hersteller weicht das Leergewicht um 50 bis 150 kg ab; bei gebrauchten Containern kommen Reparaturen, nachgerüstete Teile oder ein erneuerter Boden hinzu.
- 10 Fuß — leer rund 1 300 kg, zulässige Gesamtmasse meist 10 160 kg, Zuladung rund 8 860 kg
- 20 Fuß Standard — leer rund 2 250 kg, zulässige Gesamtmasse 30 480 kg, Zuladung rund 28 230 kg
- 20 Fuß High Cube — leer rund 2 350 kg, Zuladung rund 28 130 kg
- 40 Fuß Standard — leer rund 3 750 kg, zulässige Gesamtmasse 30 480 kg, Zuladung rund 26 730 kg
- 40 Fuß High Cube — leer rund 3 950 kg, zulässige Gesamtmasse 30 480 kg, Zuladung rund 26 530 kg
- 45 Fuß High Cube — leer rund 4 800 kg, Zuladung rund 25 680 kg
- Kühlcontainer — schwerer wegen Dämmung und Kühlaggregat; ein 40-Fuß-High-Cube-Kühlcontainer wiegt rund 4 600 kg
Wie viel wiegt ein 20-Fuß-Container?
Leer rund 2 250 kg. Beladen darf er bis zu 30 480 kg wiegen, die Zuladung liegt damit bei rund 28 230 kg — so viel wie bei keiner anderen Standardgröße. Viele ältere 20-Fuß-Container sind allerdings nur auf 24 000 kg Gesamtmasse plakettiert, dann bleiben rund 21 750 kg Zuladung.
Das geringe Eigengewicht ist auch beim Abladen ein Vorteil: Ein leerer 20-Fuß-Container ist für einen Kran-Lkw deutlich leichter zu setzen als ein 40-Fuß-Container. Maßgeblich ist dabei nicht die Nennlast des Krans, sondern die zulässige Last bei der benötigten Ausladung.
Wie viel wiegt ein 40-Fuß-Container?
Leer rund 3 750 kg als Standardcontainer und rund 3 950 kg als High Cube. Die zulässige Gesamtmasse ist mit 30 480 kg dieselbe wie beim 20-Fuß-Container, die Zuladung sinkt deshalb auf rund 26 730 kg beziehungsweise 26 530 kg.
Der 40-Fuß-Container fasst also doppelt so viel Raum, darf aber rund 1 500 kg weniger laden. Wer nach Volumen belädt, sollte das Gewicht deshalb vorher rechnen — siehe 20 oder 40 Fuß.
Die CSC-Plakette gilt, nicht die Tabelle
Alle Werte oben sind typische Werte. Verbindlich für eine bestimmte Einheit sind die Angaben auf ihrer CSC-Plakette, dem Sicherheits-Zulassungsschild. Ältere Container sind häufig niedriger plakettiert als neue.
Liegt Ihre Ladung auch nur in der Nähe der Grenze, lesen Sie die Plakette am konkreten Container ab. Wie sie aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber CSC-Plakette.
Auf der Straße greift zuerst die StVZO
Ein Sattelzug mit mehr als vier Achsen darf in Deutschland 40 t zulässiges Gesamtgewicht haben (§ 34 StVZO). Zugmaschine, Chassis und Container gehen davon ab. Bei einem beladenen 40-Fuß-Container bleiben so je nach Fahrzeug typischerweise 24–26 t Ladung — weniger als die 26,7 t, die der Container selbst tragen dürfte. Für bestimmte intermodale Vor- und Nachläufe lässt § 34 StVZO 44 t zu; das ist eine Ausnahme mit Bedingungen, nicht der Normalfall einer Lieferung an Ihre Adresse.
Deshalb gehört dichte, schwere Ladung in 20-Fuß-Container: Der leichtere Container lässt innerhalb desselben Fahrzeuglimits mehr Ladung zu. Die CSC-Plakette sagt, was der Container tragen darf; die Straße sagt, was Sie tatsächlich bewegen können.
Gewicht auf dem Untergrund
Ein Container steht auf seinen vier Eckbeschlägen, sein Gewicht wirkt also als vier Punktlasten. Leer sind das beim 20-Fuß-Container rund 560 kg je Ecke, beim 40-Fuß-Container rund 940 kg. Voll beladen bis 30 480 kg sind es rund 7 620 kg je Ecke.
Wird der Container als Lager genutzt, legen Sie die Auflager für den beladenen Zustand aus, nicht für das Leergewicht. Welche Unterbauten sich eignen, steht unter Container-Fundament.
Verifizierte Bruttomasse (VGM)
Wird ein beladener Container verschifft, verlangt SOLAS Regel VI/2 seit dem 1. Juli 2016, dass der Versender die verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass, VGM) vor der Verladung auf das Schiff angibt. Sie wird entweder durch Wiegen des gepackten Containers ermittelt oder — nach einem von der zuständigen Behörde des Packlandes zugelassenen Verfahren — durch Wiegen aller Ladung samt Verpackung und Sicherungsmaterial zuzüglich des Leergewichts des Containers.
Gerade für die zweite Methode lohnt es sich, das tatsächliche Leergewicht des gekauften Containers zu kennen statt eines Tabellenwerts. Es steht auf der Tür und auf der CSC-Plakette.